Home  >  Blogs  >  Allgemeine Informationen  >  Geldwäscheprävention: Registrierungspflicht beim "goAML Web"
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Alle Verpflichteten nach  2 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) müssen sich ab 01.01.2024 - unabhängig von einer Verdachtsmeldung - beim elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen elektronisch registrieren. Zu den Verpflichteten gehören u.a. auch Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler oder Immobilienmakler.

Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums gilt die Verpflichtung als erfüllt, wenn die Abwicklung der Geschäfte ausschließlich über eine inländische Plattform erfolgt. Wenn Sie sämtliche Finanzgeschäfte wie bspw. die Fonds- und Versicherungsvermittlung ausschließlich über einen Pool wie FondsKonzept abwickeln, so ist keine Registrierung erforderlich. Erfüllt jedoch nur ein einziges Geschäft diese Voraussetzung nicht, so gilt der Gewerbetreibende als Verpflichteter gem. GwG in Bezug auf seine gesamte Tätigkeit.

Wer sich registrieren muss, sollte sich ein Erklärvideo der Finanzakademie GOING PUBLIC! ansehen, um typische Fehler zu vermeiden und sich optimal auf die Registrierung vorzubereiten. Das Video kann kostenfrei über gp-akademie.info/goAML heruntergeladen werden.