Erneut ließ Argentinien die letzte Frist fast verstreichen, um sich am Abend des gesetzten Ultimatums mit der Nachricht zu melden, dass man die Zahlung gemäß dem ausgehandelten Vergleich nun kurzfristig vornehmen wolle. Eine Zahlung innerhalb der nächsten 14 Tage (möglicherweise bereits Ende dieser Woche) ist damit möglich. Nach Zahlungseingang könnte die KVG den Anteilshandel wieder aufnehmen.
Einziges Hindernis könnte sein, dass noch eine beträchtliche Forderung einer Anwaltskanzlei im Raume steht. Angeblich hat diese Kanzlei auch im Auftrag von HWB mit Argentinien verhandelt, was HWB bestreitet. Immerhin geht es um 12 Millionen Euro, was (umgelegt auf die betroffenen Fonds) für den "HWB Portfolio Plus" auf Basis des aktuellen Fondsvolumens und des Dollar-Umrechnungskurses ungefähr 2,5% des Fondsvolumens ausmacht.
Denkbar wäre, dass die KVG eine Rückstellung in Höhe dieser Forderung bildet, um den entsprechend verminderten Anteilspreis für den Anteilshandel zugrunde zu legen. Dies könnte für sofort verkaufswillige Anleger bedeuten, dass sie an einer Auflösung dieser Rückstellung nicht mehr partizipieren würden. Umgekehrt könnte es spekulative Käufe geben, die darauf setzen, dass die Forderung abgewiesen wird. Deshalb ist es auch denkbar, dass die KVG noch abwartet, bis auch dieser Punkt geklärt ist. Eine Gerichtsverhandlung zur Abweisung der Forderung sollte laut HWB innerhalb von ca. sechs Wochen denkbar sein.
Nach dem sich nun abzeichnet, dass der viele Jahre andauernde Rechtsstreit über die Bedienung der argentinischen Anleihen zu Ende geht, freut man sich bei HWB, künftig die Strategie wieder mit dem vollen Fondsvolumen umsetzen zu können. Mit dem anteiligen entsprechend der Fondsstrategie eingesetzten Volumen hat HWB angabegemäß im vergangenen Jahr (hochgerechnet aufs gesamte Fondsvolumen) immerhin ca. 5,5% Plus bei moderater Schwankung erzielen können.
Warten wir ab, wie die KVG (LRI Invest S.A.) entscheidet. Endgültige Klarheit darüber, ob die Fonds kurzfristig wieder über die KVG gehandelt werden können, sollte spätestens im Verlauf der nächsten Woche bestehen.